beratung_klimakanzlei

Wenn Sie in eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe investieren, möchten Sie sich auf Qualität und Langlebigkeit verlassen. Damit Sie im Fall der Fälle gut abgesichert sind, greifen gesetzliche Regelungen zur Gewährleistung und zum Schadensersatz und in vielen Fällen zusätzlich Herstellergarantien.

Für neu installierte Anlagen gelten die Gewährleistungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):

  • 2 Jahre Gewährleistung auf Geräte und Leistungen
  • 5 Jahre bei fest verbauten Anlagen (z. B. auf dem Dach oder im Gebäude)

Innerhalb dieser Fristen haften Anbieter für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden waren oder durch fehlerhafte Installation entstanden sind.

Typische Fälle:

  • Defekte Module oder Wechselrichter
  • Fehlerhafte Verkabelung oder Anschlussfehler
  • Leistungsabweichungen der Anlage
  • Undichtigkeiten oder Störungen bei der Wärmepumpe

Wenn durch grobe Planungsfehler, unsachgemäße Montage oder Vernachlässigung von Vorschriften Schäden entstehen, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen, beispielsweise bei:

  • Installationsfehlern mit Folgeschäden
  • Schäden durch unsachgemäße Wartung (wenn vertraglich vereinbart)
  • Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften

Viele Hersteller bieten über die gesetzliche Gewährleistung hinaus freiwillige Garantien, z. B.:

  • Leistungsgarantie über 10–25 Jahre (bei PV-Modulen)
  • Produktgarantie auf Wechselrichter oder Wärmepumpenkomponenten

Diese Garantien sind freiwillig, aber häufig sehr verbraucherfreundlich.

Unser Tipp:

Dokumentieren Sie Mängel möglichst früh und schriftlich – je schneller gehandelt wird, desto besser lassen sich Ihre Ansprüche sichern.

Ihre Anlage funktioniert nicht wie vereinbart?

Wir zeigen Ihnen, welche Ansprüche bestehen und wie Sie zu Ihrem Recht kommen.