beratung_klimakanzlei

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe ist eine langfristige Investition – rechtlich wie wirtschaftlich. Eine sorgfältige Prüfung der Verträge sowie fundierte rechtliche Beratung helfen, Mängel, Kostenfallen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Vor Vertragsabschluss prüfen wir für Sie:

  • Technische und rechtliche Leistungsbeschreibungen
  • Fristen zur Fertigstellung und Abnahme
  • Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
  • Regelungen zu Wartung, Instandhaltung und Haftung
  • Zahlungspläne und Rücktrittsrechte

Gerade bei pauschalen Angeboten oder Komplettpaketen ist es wichtig, die Verantwortlichkeiten klar zu definieren, z. B. bei der Zusammenarbeit zwischen Generalunternehmer, Elektriker und Energieberater.

Bei mangelhafter Leistung oder fehlerhafter Montage haben Sie gesetzliche Ansprüche:

  • Gewährleistung: In der Regel 2 Jahre, bei Bauwerken 5 Jahre (§ 634a BGB)
  • Schadensersatz: Bei nachweisbarem Verschulden (z. B. grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten)

Typische Konfliktpunkte sind:

  • Leistungsabweichungen der Anlage
  • Schäden durch fehlerhafte Installation
  • Ausbleibende Inbetriebnahme oder verspätete Fertigstellung

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, der außergerichtlichen Streitbeilegung oder, wenn nötig, auch in einem gerichtlichen Verfahren.

Viele Hersteller bieten zusätzliche Garantien, z. B. auf:

  • PV-Module (Leistungsgarantie über bis zu 25 Jahre)
  • Wechselrichter oder Wärmepumpentechnik (Produktgarantien von 5–10 Jahren)

Wir prüfen für Sie die Garantiebedingungen und helfen bei der Durchsetzung im Garantiefall, auch gegenüber internationalen Anbietern.

Unser Service:

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch

– wir beraten Sie kompetent und verständlich.