Kommt es nach der Installation einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe zu Mängeln, Verzögerungen oder anderen Vertragsverletzungen, lassen sich nicht alle Konflikte außergerichtlich lösen. In solchen Fällen vertreten wir Ihre Interessen engagiert und durchsetzungsstark vor Gericht.
Typische Streitfälle
Wir vertreten private Bauherren, Gewerbetreibende und Wohnungseigentümergemeinschaften in Verfahren z. B. wegen:
- Mängeln an der Anlage (z. B. Leistungsabfall, technische Defekte)
- Nicht fachgerechter Montage oder Anschlussfehlern
- Bauverzögerungen und ausbleibender Inbetriebnahme
- Streitigkeiten über Zahlungen, Abschlagsrechnungen oder Vertragskündigungen
- Differenzen bei Herstellergarantien oder Gewährleistungsrechten
Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, machen wir Ihre Ansprüche gerichtlich geltend, z.B.:
- Nachbesserung oder Rückbau mangelhafter Anlagen
- Minderung des Kaufpreises
- Schadensersatz wegen Folgeschäden (z. B. durch fehlerhafte Installation oder Energieausfall)
- Verzugszinsen und Mahnkosten
Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der Klageschrift bis zur Vollstreckung.
Beweislast & Dokumentation
Viele Verfahren hängen an technischen Details und Nachweisen. Wir unterstützen Sie bei:
- Beweissicherung (z. B. durch Privatgutachten oder gerichtliche Beweisverfahren)
- Klärung der Verantwortlichkeiten (z. B. bei Subunternehmern)
- Einschätzung der Erfolgsaussichten
